AGB's Dieses
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1. Anwendung/Vertragsabschluß:
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich
dem deutschen Recht und verstehen folgendes unter dem Begriff „Mieter“:
Eine Person die mit dem Vermieter eine Vereinbarung schließt im Bezug
auf Miete/ Nutzung von Unterkunft.
1.2 Unter dem Begriff „Nutzer“ wird verstanden: Der Mieter und die
vom Mieter angegebenen Personen die Gebrauch machen (werden) von den
durch den Mieter gemieteten Unterkünften und Einrichtungen.
1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen
sind nur rechtsgültig, wenn sie in Schriftform vorliegen. Mit der
Anzahlung nach Rechnungserhalt gilt der Vertrag als geschlossen. Die
AGB werden ohne Unterschrift rechtskräftig. Sollten die angeforderten
Reservierungsunterlagen nicht zum Vertragsabschluß führen, werden
die entstandenen Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 34,95 zzgl. der
gesetzlichen MwSt. sofort fällig. Nebenstehende Kosten werden auch
bei Umbuchung des Reservierungszeitraumes sofort zu Lasten des Mieters
fällig.
2. Reservierungen:
2.1 Der Vermieter bearbeitet ausschließlich Reservierungen
volljähriger Personen. Reservierungen von Personen unter 18 Jahren
sind somit ungültig.
2.2 Der Vermieter behält sich vor, Reservierungen jederzeit und ohne
Angaben von Gründen abzulehnen. Ferner behält sich der Vermieter vor,
den Vertrag zu kündigen sofern sich Mieter aus von ihnen zu vertretenden
Gründen nicht vertragsgerecht verhält und Abweichungen von dem Reservierungsvertrag
vorliegen.
2.3 Wenn der Vermieter Reservierungen bearbeitet, erhalten Sie innerhalb
von 14 Tagen eine Bestätigung- zugleich Rechnung. Diese muss Ihrerseits
sofort auf Richtigkeit geprüft werden. Personenbuchungen nach Vertragsabschluss
werden mit € 30,00 pro Tag berechnet. Der Mieter hat ein 2-wöchiges
Rücktrittsrecht ab dem Datum der Rechnungserstellung, sofern es sich
um einen Fernabsatzvertrag handelt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
3. Zahlungsweise:
3.1 Mietbeträge bis € 150,00 sind unmittelbar bei der Reservierung
vollständig zu zahlen. Ist der Betrag höher als € 150,00 sind 30 %
der Summe mindestens jedoch € 150,00 anzuzahlen. Die Zahlung der Summe
vorgenannter Beträge muss innerhalb einer Woche nach Datum der Bestätigung/
Rechnung angezahlt werden. Der Vermieter behält sich vor, bei Nichtzahlung
die Reservierung zu stornieren. Der restliche Mietbetrag und evtl.
Extrazuschläge müssen spätestens vier Wochen vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn
auf dem Konto der Naspa Wiesbaden IBAN: DE51 5105 0015 0520 2350 86,
SWIFT/BIC: NASSDE 55 eingegangen sein. Bei Reservierungen innerhalb
von acht Wochen ist der Gesamtbetrag unmittelbar oder innerhalb von
einer Woche nach Datum der Bestätigung/ Rechnung zu zahlen.
4. Sicherheitsleistung / Kaution
4.1 Der Vermieter erhält mit der Restzahlung, eine einmalige
Sicherheitsleistung / Kaution in Höhe von € 100.00 pro Wohneinheit.
Bei Nichtbezahlung kann dem Mieter und seinen Mitbewohnern die Nutzung
verwehrt werden. Falls der Mieter mit der Zahlung in Verzug gerät,
ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Zurückerstattung
erfolgt per Rücküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach Abreise, wenn
die Wohnung unter Beachtung der Bestimmungen zurückgelassen wurde.
4.2 Der auf der Reservierung aufgeführte Mieter ist, unbeschadet der
Verantwortung bzw. Haftung der anderen Gäste, für die Ordnung in und
an der gemieteten Unterkunft verantwortlich, sofern er oder seine
Mitbewohner darauf Einfluss haben
4.3 Für Schäden infolge Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von
Inventar oder Unterkunft im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache
haftet der Mieter. Der Mieter hat die Mietsache in dem Zustand zurück
zu geben, in der er die Mietsache übernommen hat. Bei Zerstörung,
Verschlechterung etc. der Mietsache haftet der Mieter dem Vermieter
auf Schadensersatz sofern er nicht nachweisen kann, das weder ihn
noch die sonstigen Nutzer hieran ein Verschulden trifft
5 Ankunft und Abreise:
5.1 Einlass ins Ferienhaus bzw. in die Ferienwohnung ist
am ersten Buchungstag zwischen 16.00 Uhr u. 18.00 Uhr möglich.
5.2 Die Schlüsselübergabe erfolgt in der entsprechenden Wohnung oder
an einer Ihnen im Voraus bekannt gegebenen Stelle.
5.3 Das Ferienhaus- bzw. Wohnung ist bis 10.00 Uhr am Abreisetag zu
verlassen. Je zwei Wohnungsschlüssel entnehmen Sie an dem jeweiligen
Mietobjekt im Schlüsseltresor an der Hauseingangstüre. Der Code des
Tresors wird Ihnen nach Eingang der Restzahlung vier Wochen vor Reiseantritt
mitgeteilt. Die Schlüssel sind bei Abreise im Tresor wieder zu hinterlegen.
Handtuchset kann mitgebracht oder gemietet werden. Die Anmietung von
Bett-/ Kissenbezügen ist verpflichtend.
6 Reiserücktritt/ Annullierung:
6.1 Dem Vermieter steht bei einem erklärten Rücktritt durch
den Mieter unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis
eine angemessene Entschädigung nach § 651j BGB zu. Deren Höhe bestimmt
sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug ersparter
Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch einen anderweitige
Verwendung der Leistungen erhalten hat oder durch pflichtwidriges
Unterlassen hätte erhalten können.
Der Mieter kann diesen Anspruch auch pauschalieren nach § 651 l Abs.
3 BGB. Sofern der Vermieter den Entschädigungsanspruch pauschaliert,
betragen die Rücktrittskosten:
a) Nach 14 Tagen der Zusendung der Buchungsbestätigung bis 90 Tage
vor Mietbeginn 30 % des bestätigten Preises
b) ab 89. Tage bis 66 Tage vor Mietbeginn 50 % des bestätigten Preises
c) ab 65. Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn 80 % des bestätigten Preises
d) bei später erklärtem Rücktritt u. bei nicht Inanspruchnahme der
vertraglich vereinbarten Leistung die gesamte Mietsumme.
Sowohl hinsichtlich der pauschalierten Rücktrittskosten als auch der
Pauschale bei Umbuchungswünschen bleibt das Recht des Mieters, einen
geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen. Reiserücktritt/Annullierung
bedarf der Schriftform.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
7. Höhere Gewalt/ Änderung:
7.1 Höhere Gewalt seitens des Vermieters liegt vor, wenn
eine Vertragserfüllung- evtl. vorübergehend- ganz oder teilweise durch
Umstände verhindert wird, auf die der Vermieter keinen Einfluss nehmen
kann, inbegriffen u. a. Kriegsgefahr, Arbeiterstreiks, Blockaden,
Brand, Überschwemmung, und andere Störungen und Ereignisse.
7.2 Der Vermieter legt dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt
o. g. Ereignisse einen Änderungsvorschlag vor (andere Unterkunft,
anderes Datum).
8. Haustiere:
8.1.Haustiere sind ohne Zustimmung des Vermieters grundsätzlich
nicht gestattet. In Einzelfällen kann die Genehmigung des Vermieters
erfolgen und abhängig gemacht werden von einer Aufpreiszahlung.
Die Genehmigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erteilt ist.
Der Mieter ist verpflichtet das Haustier außerhalb des Gartens auszuführen.
Der Vermieter behält sich vor, bei erhöhtem Reinigungsaufwand ( Hundekot
im Garten, Enthaarung der Polstermöbel) einen Betrag von EUR 20,--
einzubehalten bzw. geltend zu machen.
9. Einhaltung der Vertragsbedingungen:
9.1 Es ist dem Vermieter, dem Mieter und anderen Nutzern
nicht erlaubt, ihre angemietete Unterkunft bzw. an andere als im Vertrag
genannten Personen zur Nutzung abzutreten, es sei denn, es ist von
dem Vermieter zuvor schriftlich genehmigt worden.
9.2 Für den Fall, dass der Vermieter dem Mieter die Nutzung durch
vom Mieter benannte andere/weitere Nutzer erlaubt, haften diese Nutzer
neben dem Mieter gesamtschuldnerisch für alle Ansprüche des Vermieters.
10. Beschwerden:
10.1 Trotz aller Bemühungen des Vermieters kann es dazu kommen,
dass der Mieter eine Beschwerde hat. Die Beschwerde ist unverzüglich
dem Vermieter unter der Telefonnummer 06433- 94 905 55 oder der entsprechender
Kontaktperson mitzuteilen, damit diese (r) Gelegenheit hat, unverzüglich
für Abhilfe zu sorgen.
10.2 Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht 65549 Limburg/Lahn vereinbart.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam/rechtswidrig/nichtig sein oder werden, dann bleiben die
übrigen Regelungen hiervon unberührt.
An die Stelle der rechtswidrigen/nichtigen/unwirksamen Regelung soll
dann eine solche Regelung treten, die dem erkennbare Parteiwillen
am nächsten kommt.